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Reglement Rosies Rallye Deutschland 2023
Auf dieser Seite finden Sie das Reglement für Rosies Rallye Deutschland 2023, das für alle Teilnehmer absolut verpflichtend ist. Mit Ihrer Teilnahme und Anmeldung akzeptieren alle Teilnehmer das Reglement und seine Auflagen.

Bis max. 30 Tage vor dem Start kann es ggfs. zu Änderungen mm Reglement kommen. Bitte halten Sie sich daher auf dem aktuellen Stand. Alle Teilnehmer erhalten von uns rechtzeitig die finale Version als PDF. Spätere Änderungen, z.B. durch spontane Auflagen von Behörden, werden als Bulletins bekannt gegeben.

Version: 1.0 vom 01.12.2022.
01 | Organisation
01.01 | Veranstalter ( rechtlich )
Rosies Rallye Deutschland
Hansjoerg Schekahn
Behringer Strasse 1
29646 Bispingen
Deutschland
01.02 | Veranstaltungsbüro
Bis 15.08.2023:
Rosies Rallye Deutschland
Hansjoerg Schekahn
Behringer Strasse 1
29646 Bispingen
Deutschland

Vom 16.08.2023 bis 19.08.2023:
Im offiziellen Hotel der Rennleitung:
Hildesheim: TBA
Wolfsburg: TBA
Hamburg: TBA
Bispingen: TBA
01.03 | Ansprechpartner / Organisationsleitung
Bis 15.08.2023:
Hansjoerg Schekahn, Organisationsleiter, Tel: 0152 / 56 89 12 28

Vom 16.08.2023 bis 19.08.2023:
Rennleitung: Hansjoerg Schekahn
Clerk of Course: TBA
Orga-Leitung: TBA
02 | Beschreibung der Rallye
02.01 | Beschreibung der Rallye
Die 1. Rosies Rallye Deutschland 2023 ist eine touristische Wertungsfahrt nach einem Punktesystem. Punkte werden durch vorgegebene Aufgaben sowie das Finden der korrekten Strecke verdient, können durch Nichterfüllung von Aufgaben und/oder Strafen aber auch abgezogen werden. Die Rally findet statt vom 16. August (Technische Abnahme, Rallye-Tips, 1. Briefing) bis zum 19. August 2023 (eigentliche Etappen).

Jeder mit einem in Deutschland gültigen Führerschein kann teilnehmen (reine Beifahrer benötigen keinen Führerschein). Das Mindest-Alter für Fahrer und Beifahrer beträgt 18 Jahre.

Die Veranstaltung ist offen für ALLE Pkw-Fahrzeuge, egal ob Kleinwagen, Sportwagen, SUV, Oldtimer, Geländewagen, Youngtimer oder Vans (bis 3,5t Gewicht). Es kommt nicht auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten an, ebenso gibt es keine geschwindigkeitsabhängige Bewertung (z.B. Gleichmässigkeitsprüfung). Aufgrund einer Veranstaltung nach StVO sind keine Überrollbügel oder das Tragen von Brandschutzkleidung und Helmen vorgeschrieben.

Auf der gesamten Strecke gilt stets die Strassenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Teilnehmende Fahrzeuge müssen eine gültige Strassen-Zulassung vorweisen. Zudem müssen sich die Teilnehmer auch an zusätzliche Vorschriften halten, dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Mitführung von Warnwesten, einem Warndreieck sowie dem obligatorischen Erste-Hilfe-Set (wird bei der Technischen Abnahme kontrolliert).

Bestimmungen und Auflagen aller genehmigenden Behörden sowie Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie Bulletins (amtliche Bekanntmachungen während der Rally in zwei Farben ( "Gelb: Wichtig" / "Weiss: Allgemeine Info" ) sind einzuhalten.
02.02 | Länge der Veranstaltung
Die Strecke der Rosies Rallye Deutschland hat eine Gesamtlänge zwischen 750 und 1.000 Kilometern (wird in der letzten Ausgabe des Reglements fixiert bekanntgegeben).
02.03 | Teilnehmerzahl
Die Mindest-Zahl an Teilnehmern (Fahrzeugen) für den Start der Rallye sind 20 Fahrzeuge. Die Höchstzahl der zugelassenen Fahrzeuge liegt bei 100 Fahzeugen. Jedes Fahrzeug muss mit 2 Personen besetzt werden. Die Startnummernvergabe ist unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge, Teilnehmer können auf Wunsch eine permanente Wunsch-Startnummer zwischen 100 und 999 wählen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in EInzelfällen weitere Fahrzeuge/Teams zuzulassen.
03 | Klassen, Teams und Sieg-Kategorien
03.01 | Klassen
Es gibt nur eine grobe Unterteilung in Klassen, die aber hauptsächlich der Vereinfachung der Organisation dient. Wir unterscheiden zwischen den Klassen "Allgemein (ALL), Historisch (HIS, ab 30 Jahre), Sportwagen (SPO, Zweisitzer ab 250 PS), Vans (VAN, bis 3,5t), Kleinwagen (KLE, bis 60 PS) und 4x4 (4X4, Geländewagen und grosse SUV mit Allradantrieb)". In der Gesamtwertung wird es keine Klassenunterschiede geben, unterschieden wird nur zwischen Einzel- und Teamwertung (siehe weiter unten). Allerdings wird es für das beste Team der jeweilige Klasse einen Sonderpreis geben.
03.02 | Teams (Privat, Vereine, Firmen)
Neben der Einzelwertung nach Fahrzeug/Startnummer wird auch eine Teamwertung ausgeschrieben. Ein Team setzt sich dabei aus mindestens zwei Fahrzeugen zusammen. Ein Team muss bereits als Solches nennen und darf nicht kurz vor oder während der Rallye gebildet werden. Es stellt keinen Unterschied dar, ob ein Team sich aus Privatpersonen, einem Verein oder einem Firmenteam zusammensetzt.
03.03 | Sieg-Kategorien
Es gibt diverse Titel, die klassenunabhängig erreicht werden können. Diese lauten:

- 1. Sieger - Fahrzeug/Startnummer mit der höchsten Punktzahl (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 2. Sieger - Fahrzeug/Startnummer mit der zweithöchsten Punktzahl (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 3. Sieger - Fahrzeug/Startnummer mit der dritthöchsten Punktzahl (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)

- 1. Team-Sieger - Team mit der höchsten Punktzahl (1 Trophäe pro Team)
- 2. Team-Sieger - Team mit der zweithöchsten Punktzahl (1 Trophäe pro Team)
- 3. Team-Sieger - Team mit der dritthöchsten Punktzahl (1 Trophäe pro Team)

- 1. Sieger Kleinwagen -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl Kleinwagen (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 1. Sieger Allgemein -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl Allgemein (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 1. Sieger Sportwagen -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl Sportwagen (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 1. Sieger Historisch -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl Historisch (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 1. Sieger 4x4 -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl 4x4 (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)
- 1. Sieger Vans -Fahrzeug mit der höchsten Punktzahl Vans (2 Trophäen, Fahrer/Beifahrer)

Für beide Gruppen gilt: Erreichen zwei oder mehrere Teilnehmer / Teams die gleiche Punktzahl, wird durch ein Stechen in Form eines Spieles entschieden. Alle weiteren Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
04 | Fahrzeugvorschriften
04.01 | Fahrzeuge, Kennzeichen, Versicherung
Zugelassen sind alle Automobile, die den Vorschriften der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Rallye über eine in Deutschland gültige Strassenzulassung verfügen, dies beinhaltet auch ausländische Kennzeichen. Rote Kennzeichen jedweder Art oder Überführungs-Kennzeichen sind - auf eigenes Risiko des Teilnehmers - zugelassen, wenn dafür Papiere vorgelegt werden können.

In Deutschland zugelassene Teilnehmer-Fahrzeuge müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von 1.000.000,- EUR pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, das sie über die geforderten Versicherungen verfügen. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen. Teilnehmer haben dies durch einen Nachweis (Grüne Karte, schriftlicher Versicherungsnachweis der Versicherung).
05 | Fahrzeugwechsel
05.01 | Fahrzeugwechsel / Personenwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist als Ausnahme möglich, wenn ein Fahrzeug während der Rallye aufgrund eines nachweisbaren technischen Defekts ausfällt und ein Ersatzfahrzeug beschafft werden kann. Ein Wechsel des Fahrzeuges zu Testzwecken oder anderen Gründen ist nicht erlaubt. Voraussetzung ist eine umgehende Meldung an den Veranstalter, dessen schriftliches OK in Form eines öffentlichen Bulletins, eine individuelle Abnahme am Ziel des gleichen Tages sowie die vorschriftsgemässe Beklebung des Ersatzfahrzeuges. Das Fahrzeug muss unter der gleichen Besetzung die Rallye fortsetzen wie angemeldet.

Anders sieht es bei Personen aus. Fällt ein Mitglied einer Startnummer (Fahrer oder Beifahrer) aus, darf die Teilnahme nicht fortgesetzt werden. Zum einen, da nur eine Person die Aufgaben nicht alleine bewältigen kann - zum Anderen, weil sich bei einem eventuellen Personenwechsel ein unfairer Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern ergibt.

Personenwechsel zwischen Fahrer und Beifahrer einer Startnummer sind hingegen erlaubt. Einer festen Fahrzeugbesatzung steht es frei, die Sitzplätze in denselbem Fahrzeug zu wechseln. Bedingung ist die Abgabe einer Führerschein-Kopie des Beifahrers.
06 | Startnummern und Sponsorenwerbung
06.01 | Anbringung von Startnummern und Sponsorenwerbung
Die Teilnehmer verpflichten sich, spätestens bei der Technischen Abnahme entsprechende Rallye-Schilder, Startnummern und Sponsorenwerbung nach einem vorgegebenen Beklebungsplan anzubringen. Wir bieten aber Freunden eines individuellen Designs eine besondere Möglichkeit an (wenn z.B. ein Fahrzeug in festen Farben designt).

A) Klassisch: Alle Fahrzeuge werden von der Organisation bei der Abnahme mit Startnummern und Sponsorenaufklebern an fest vorgeschriebenen Stellen (diese sind anhand eines Beklebungsplanes ersichtlich, der zusammen mit den Nennungunterlagen übersandt wird) beklebt. Diese dürfen während der Teilnahme nicht abgenommen und / oder verändert werden. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer ohne eigene Beklebung.

Eigene Aufkleber / Sponsoren dürfen von den Teilnehmern angebracht werden, soweit die laut Beklebungsplan reservierten Stellen nicht blockiert werden.

B) Eigenes Branding: Teilnehmer können auf Wunsch (muss bei der Nennung angegeben werden) ein eigenes Design am Fahrzeug anbringen. Dies betrifft auch die Startnummern sowie die Sponsorenaufkleber, solange eine vorgeschriebene Grösse (wird mit dem Beklebungsplan mitgeteilt) nicht unterschritten wird bzw. eine vorgegebene Position (Beklebungsplan) eingehalten wird.

Ausnahmen für beide Punkte sind Aufkleber / Sponsoren, die anstössig oder rechtswidrig sind oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters richten. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter während der Abnahme. Nach der Abnahme dürfen keine weiteren Sponsoren / Aufkleber ohne ausdrückliche Genehmigung der Organisation ergänzt werden. Eine Zuwiderhandlung zieht eine sofortige Disqualifikation nach sich.

Das Entfernen von Startnummern und Sponsorenaufklebern während der Veranstaltung (einschliesslich Siegerehrung) führt ebenfalls zur Disqualifikation. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Aufkleber verloren gegangen ist. In diesem Fall sollte die Rennleitung spätestens im Tages-Ziel dahingehend informiert werden, das Fahrzeug muss mit von der Organisation gestellten Ersatz-Aufklebern versehen werden.
07 | Mess- und Navigationstechnik
07.01 | Mess- und Navigationstechnik / USB / Smartphone
Für das Fahren nach Roadbook ist ein Smartphone / Tablet mit einer entsprechenden (Rallye-) Navigations-App oder alternativ ein mechanischer Weg-Distanz-Zähler (z.B. Terratrip) zwingend vorgeschrieben. Der im Fahrzeug serienmässig verbaute Kilometerzähler ist nicht ausreichend. Externe Geräte wie z.B. Terratrip müssen zur technischen Abnahme eingebaut und voll funktionsfähig sein.

Eine App (kostenpflichtig) kann während der Abnahme installiert werden und muss mit Abschluss der Abnahme voll funktionsfähig sein. Entsprechende Vorschläge für Apps oder technische Geräte werden den Teilnehmern mit den Nennungsunterlagen übersandt.

Fahrzeuge müssen über einen USB-Anschluss mit entsprechend langem Ladekabel (wir empfehlen 1,5 Meter) für Smartphone / Tablet ausgestattet sein, um eine permanente Einsatzbereitschaft des Smartphones zu gewährleisten.

Fahrzeuge müssen über eine freie 12-Volt Bord-Steckdose verfügen, um eine permanente Stromversorgung des Satelliten-Trackings zu gewährleisten.
08 | Umweltregeln
08.01 | Umweltregeln & Nachhaltigkeit
Wir wollen sowenig Spuren wie möglich hinterlassen. Es muss von den Teilnehmern darauf geachtet werden, zu keinem Zeitpunkt Verschmutzungen durch Flüssigkeiten wie Öl oder Benzin sowie sonstigen Abfall zuzulassen. In eventuellen Notfällen (z.B. bei Ölverlust) muss ein Schutz des Bodens gewährleistet sein, so sind z.B. entsprechende Auffangmöglichkeiten zu nutzen. Die Organisation verfügt zudem über geeignete Bindemittel, die auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für nachweisliche Verunreinigungen gilt das Verursacherprinzip, es haftet der jeweilige Fahrzeugführer bzw. -eigentümer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Vorsatz zu disqualifizieren.
09 | Nennung (Anmeldung) & Leistungen
09.01 | Online Nennung
Nennungen sind ausschliesslich online vom 20.12.2023 bis zum 31.05.2023 unter [ ROSIES RALLYE ANMELDUNG ] möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Erreichen der maximal zugelassenen Teilnehmerzahl die Nennungen früher zu schliessen. In diesem Fall können nur noch Nennungen auf Warteliste (für den Fall einer Absage eines bestätigten Teilnehmers) angenommen werden.

Es werden nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen bearbeitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Abgabe der Nennung erkennen alle Teams / Fahrer / Beifahrer die Bedingungen des Reglements sowie die Vorgaben der Rennleitung während der Veranstaltung an.
09.02 | Nenngeld
Das Nenngeld beträgt 599,00 EUR für 1 Fahrzeug / 2 Personen. Teilnehmer erhalten nach der Nennung eine Rechnung, es wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung vereinbart. Nennungen ohne Zahlungseingang werden nicht bearbeitet. Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter wird ein durch den Teilnehmer bereits gezahltes Nenngeld zurückerstattet.
09.03 | Startplatz Garantie oder Blockierung
Ein Startplatz wird erst mit der vollen Zahlung des Nenngeldes zu 100% garantiert. Mit einer Einmalzahlung von 150 EUR kann jedoch ein Startplatz blockiert werden, ohne das eine voll ausgefüllte Nennung abgegeben wird. Erfolgt die Nennung innerhalb der vorgegebenen Zeit, wird die Anzahlung voll auf das Nenngeld angerechnet. Erfolgt die Nennung bis zu einem (in der Auftragsbestätigung) vorgegebenen Zeitpunkt nicht, wird die Anzahlung als Gebühr für die Blockierung des Startplatzes berechnet und nicht zurückerstattet. Eine Anzahlung verzögert nicht das Zahlungsziel des vollen Nenngeldes.
09.04 | Rückzug der Nennung
A) Wird regulär ohne "Blockierung" ein Startplatz genannt, gilt folgende Regelung: Ein Rückzug der Nennung muss schriftlich erfolgen. Das volle Nenngeld wird nur zurückerstattet wenn:

- Der Rückzug der Nennung bis 30 Tage vor Rallye-Start erfolgt
- Die Nennung durch den Veranstalter abgelehnt wird
- Die Rallye durch den Veranstalter abgesagt wird

Das Nenngeld wird ansonsten wie gestaffelt zurückerstattet:

ab 29. - 22. Tag vor Rallyestart: 75%
ab 21. - 15. Tag vor Rallyestart: 50%
ab 14. - 07. Tag vor Rallyestart: 25%
ab 06. Tag vor Rallyestart bis Rallyestart: 10%

B) Wird mit "Blockierung" eines Startplatzes genannt, die 150 EUR gezahlt, das volle Nenngeld aber nicht gezahlt, gilt die Regelung wie unter 09.03. Wird mit einer "Blockierung" angezahlt UND das komplette Nenngeld gezahlt, gilt die Regelung wie unter 09.04 A).
09.05 | Leistungen / Benefit
Im Nenngeld sind folgende Leistungen vorhanden:

- Startplatz für 1 Auto / 2 Personen
- 1 x Snacks und Getränke zur Technischen Abnahme
- 2 x Mittagessen (Etappe 1, Etappe 2) mit Getränke (Softdrinks)
- 1 x Abend-Buffet zur Siegerehrung inkl. Getränke (Alkohol inkl. gemäss Briefing)
- 1 x Siegerehrung Party inkl. Getränke (Alkohol inkl. gemäss Briefing)
- Rallyeunterlagen inkl. Roadbooks, Bordkarten, Aufkleber
- Organisation der Rallye inbesondere inkl. Personal
- Veranstalter-Versicherung
- Trophäen und Preise für die Erstplatzierten (jew. Fahrer und Beifahrer, sowie Teams)
- Sonderpreise
- 1 x T-Shirt (pro Person)
10 | Persönlichkeitsrechte
10.01 | Persönlichkeitsrechte (alle Rallyemitglieder)
Mit der Nennung geben die teilnehmenden Personen ihr ausdrückliches Einverständnis, das sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (insbesondere Sponsoren) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Rallye nutzen dürfen.

Weiterhin geben die Teilnehmer mit der Nennung ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihres Namens sowie deren Nationalität und Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, anderen berichtenden Medien oder beteiligten Dritten (insbesondere Sponsoren) können nicht geltend gemacht werden. Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
11 | Dokumenten- und technische Abnahme
11.01 | Dokumenten- und technische Abnahme
Jedes teilnehmende Team muss sich am 16. August 2023 zur Abnahme einfinden. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge zur Abnahme gerufen, wie sie erscheinen, es sei denn, die entsprechenden Mitarbeiter vor Ort entscheiden individuell. Teilnehmer können nach Ihrer Anmeldung/Nennung einen Wunschtermin zur Abnahme nennen, dieser muss durch die Organisation schriftlich bestätigt werden (die Bestätigung ist bei der Abnahme mitzubringen).

Zur Dokumentenabnahme werden geprüft: Führerschein des Fahrers (und Beifahrers bei gewünschtem Wechsel), Fahrzeugpapiere, Versicherung (Grüne Karte). Es werden ausgegeben: Hotel Voucher, Startnummern, T-Shirts und Aufkleber (wenn kein Eigenbranding vorliegt), erstes schriftliches Briefing, erstes Roadbook.

Ferner wird ausgegeben das offizielle Bändchen für Fahrer und Beifahrer. Dieses Bändchen muss verpflichtend bis zum Ende der Rallye getragen werden und gilt als Legitimation als Teilnehmer. Bei Verlust des Bändchens ist dies unverzüglich der Organisation zu melden, diese stellt ggfs. Ersatz.

Die technische Abnahme hat allgemeinen Charakter. Es werden überprüft: Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den Papieren und Kennzeichen, Beleuchtung, Gurte, gültige HU/AU, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, das Mitführen vorgeschriebener Hilfsmittel (siehe Punkt 7.0).

Startnummern sowie Sponsorenaufkleber werden durch die Teilnehmer angebracht, sofern der Teilnehmer nicht ein Eigenbranding angemeldet hat. Bei einem Eigenbranding wird die korrekte Position und Sichtbarkeit der Startnummern und Sponsoren überprüft. Das Fahrzeug hat für die technische Abnahme in einem üblich sauberen Zustand zu sein.

Die Dokumenten- und Technische Abnahme findet in Hildesheim an einem rechtzeitig veröffentlichen Ort statt. Den Anweisungen des Organisations-Personal ist vor Ort unbedingt Folge zu leisten.

Während der Abnahme wird ein Muster CP (siehe 15.0) aufgebaut und erklärt. Zudem erhält jeder Teilnehmer eine kurze Einführung in die Roadbooks sowie den Umgang mit den Bordkarten. Die Teilnahme ist ebenfalls zwingend verpflichtend.

Jeder einzelne Abschnitt der Abnahme wird mit einem Stempel quittiert. Für eine finale Startgenehmigung müssen alle Stempel vorgewiesen werden, ansonsten wird der Teilnehmer nicht zur Rally zugelassen.
12 | Bulletins / SMS / Whatsapp
12.01 | Bulletins / SMS / Whatsapp
Änderungen oder Ergänzungen des Rallyeablaufes bzw. Reglements werden ausschliesslich durch den Veranstalter schriftlich ausgegeben und sind bindend. Die Bekanntgabe erfolgt als Bulletin am offiziellen Aushang sowie online unter [ ROSIES RALLYE BULLETINS ], dies wird widerum via Whatsapp bekanntgegeben. Der Aushang befindet sich immer in der Lobby des jeweiligen, offiziellen Rallye-Hotels.

Für die Bulletins gilt: Gelbe Bulletins enthalten wichtige, verpflichtende Informationen, die entscheidend für den Ablauf der Rallye sind. >b>Weisse Bulletins hingegen haben nur informellen Charakter.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich eigenständig über Informationen online (jederzeit) oder am Aushang (entweder am Abend oder am Morgen vor dem Start) zu informieren. Nachträgliche Beschwerden - z.B. über eine verpasste Änderung der Strecke - werden nicht anerkannt. Die Teilnehmer verpflichten sich, über eine Empfangsmöglichkeit via SMS und/oder Whatsapp zu verfügen.
13 | Zeitliches / Vorgeschriebenes / Wertungssystem
13.01 | Wertungssystem
Das Wertungssystem setzt sich aus Plus- und Minuspunkten zusammen. Für jede gelöste Aufgabe (z.B. ein Fotopunkt, ein Erreichen eines CP, Spiele) gibt es jeweils vorgegebene Plus-Punkte. Zudem werden Sonder-Aufgaben eingebaut, die nicht zwingend verpflichtend sind, aber dem Teilnehmer zusätzliche Punkte (z.B. zum Ausgleich von Minus-Punkten) bieten. Alle Aufgaben müssen in einer Maximalzeit erledigt werden (siehe 14.4). Das detaillierte Wertungssystem wird den Teilnehmern bei der Abnahme mitgeteilt, die jeweilige Punktevergabe vor Erreichen der jeweiligen Aufgabe.
13.02 | Briefings
Die Teilnehmer erhalten zur Abnahme und vor den Etappen ein jeweiliges Briefing, entweder in schriftlicher Form oder in Form einer Gruppenansprache. Die jeweiligen Orte und Uhrzeiten werden rechtzeitig via Bulletin, SMS und/oder Whatsapp bekannt gegeben. Eine Teilnahme an Briefings sowie deren Inhalte und Vorgaben ist Pflicht und Folge zu leisten.
13.03 | Startzeiten / Re-Starts
Zum Etappenstart erhält jedes Team eine vorgegebene Startzeit, die unbedingt einzuhalten ist. Zudem haben sich die Fahrzeuge am Start in der Reihenfolge der Startzeit einzuordnen. Die jeweiligen Startzeiten werden am ersten Tag schriftlich während der Abnahme, an den folgenden Rallyetagen schriftlich via Bulletin sowie SMS und/oder Whatsapp bekanntgegeben. Wird eine Startzeit nicht eingehalten, wird der entsprechende Teilnehmer am Ende des aktuellen Starterfeldes neu einsortiert.

Restarts nach den Pausen erfolgen nach eigenem Ermessen der Teilnehmer, müssen jedoch innerhalb einer vorgegebenen Maximalzeit vorgenommen werden. Ein Anspruch auf eine Startreihenfolge bei einem Restart gemäss der morgendlichen Startreihenfolge besteht nicht.
13.04 | Maximalzeiten (Vorgabezeiten)
Für jeden Tages-Abschnitt bzw. für jede Aufgabe werden Maximalzeiten vorgegeben. Eine Unterschreitung der Maximalzeit ist jederzeit möglich, wird aber weder belohnt noch bestraft sondern bietet lediglich eine persönliche Zeitersparnis für den Teilnehmer.

Eine Überschreitung der Maximalzeit ist Teil des Wertungssystemes und fliesst in Form von Strafpunkten in die Wertung mit ein. Dabei gilt die Faustregel: Je länger die zeitliche Überschreitung, desto höher die Strafe. Wird eine Maximalzeit um mehr als 25% überschritten, ist die Organisation berechtigt, die entsprechende Aufgabe für den entsprechenden Teilnehmer abzubrechen und mit der Maximal-Strafpunktzahl für diese Aufgabe zu belegen.
13.05 | Siegerehrung / Podium / Preis-Annahme
Die Siegerehrung ist bis zur Ehrung des letzten Teilnehmers auf dem Podium Bestandteil der Rallye und die Teilnahme zwingend vorgeschrieben. Die Teilnahme fliesst ebenfalls in die Wertung mit ein - in der Form, das ein Nichterscheinen mit einer Minus-Punktzahl bestraft wird. Teilnehmer, die eigentlich einen Podiumsplatz erreicht haben, aber nicht zur Siegerehrung erscheinen, verlieren ihren Anspruch auf einen Podiumsplatz und treten diesen an das nachfolgende Team ab. Dies gilt auch für Teams - alle Fahrer und Beifahrer eines Teams müssen für eine eventuelle Preisverleihung anwesend sein, ansonsten wird der Preis nicht anerkannt. Gleiches gilt für Sachpreise. Aus diesem Grund werden Trophäen / Urkunden / Medaillen nicht nachträglich versandt.
13.06 | Verkehrsregeln / StVo
Alle Teilnehmer verflichten sich, während der gesamten Rallye die geltenden Strassen-Verkehrsvorschriften einzuhalten. Im Falle einer Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer mit Minus-Punkten zu bestrafen oder in groben oder sich wiederholenden Fällen zu disqualifizieren. Zu diesem Zwecke können auch Radarkontrollen durch die lokalen Behörden und/oder Polizei durchgeführt werden.
14 | CP / VCP / PP
14.01 | CP / VCP / PP
Die Teilnehmer bewegen sich während der Rallye auf einer vorgegebenen Strecke, auf der immer wieder Control Points (CP), versteckte Control Points (VCP) oder Photopoints (PP) eingebaut sind.

Bei einem VCP wird lediglich das korrekte Passieren des Teilnehmerfahrzeuges registriert. Dafür muss der Teilnehmer direkt vor dem VCP anhalten und sich das Passieren durch einen Stempel auf der Bordkarte quittieren lassen. Passiert ein Teilnehmer einen VCP nicht oder vergisst lediglich den Stempel, wird dies mit Minus-Punkten bestraft. VCP werden niemals angekündigt sondern können sich überall auf der Strecke befinden. Es kann aber auch gar kein VCP platziert sein.

Ein CP kann entwededer wie ein VCP nur als Kontrollposten (Ablauf wie bei VCP) oder als Aufgaben-Punkt dienen. Im Falle eines Aufgaben-Punktes hat der Teilnehmer am CP anzuhalten und sein Fahrzeug gemäss den Vorgaben des CP-Personals zu parken. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Aufgabe inkl. Maximalzeit (siehe Punkt 13.1), die dieser dann erledigen muss. Dieses wird - je nach korrektem Umfang - mit Plus-Punkten bewertet. Nach Abschluss der Aufgabe muss die Lösung / die Lösungen dem CP mitgeteilt werden. Sind die Roadbooks der Etappe gesplittet, gibt der CP ein neues Roadbook für den nächsten Streckenabschnitt heraus. Ein Team darf einen CP ausdrücklich erst nach Aufforderung des CP-Personals verlassen.

Sowohl CP als auch VCP werden durch gelbe bzw. rote CP-Schilder deutlich markiert und sind mit jeweils 2 orangen Blinklichtern gekennzeichnet. Zur Abnahme wird ein Muster-CP aufgebaut, zudem werden alle Teilnehmer mit den Nennungsunterlagen über Aussehen und Bedeutung der CP-Schilder informiert.

Für beide Arten von CP's gilt: Zwischen gelbem und roten CP-Schild ist eine Maximal-Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Eine Überschreitung des Geschwindigkeits-Limits wird mit Minus-Punkten bestraft.

Bei einem PP handelt es sich um einen Photo-Point. An dieser Stelle muss mindestens ein Teilnehmer eines jeden Fahrzeuges ein Bild inkl. seiner Startnummer als Selfie machen und per Whatsapp in Echtzeit an die Rennleitung senden. Ein PP gilt wie ein CP oder VCP.
15 | Roadbook und Street-Roadbook
15.01 | Roadbook und Street-Roadbook
Essentieller Bestandteil der Rallye sind sogenannte Roadbooks. Dabei unterscheiden wir zwischen "Roadbook" und "Street-Roadbook", die je nach Streckenabschnitt unterschiedlich ausgegeben werden. Den Anweisungen der Roadbooks ist unbedingt Folge zu leisten, da ansonsten die korrekte Strecke nicht gefahren werden kann. Die Roadbooks werden abschnittsweise am Morgen / Abend vor der Etappe durch die Organisation beim täglichen Briefing, am Etappen-Start oder in den jeweiligen Streckenabschnitten durch die CP's ausgegeben.

Der Unterschied zwischen Roadbook und Street-Roadbook ist simpel. Ein Roadbook gibt den richtigen Weg in Form von Richtungspfeilen sowie Kilometrierung vor. Die Richtungspfeile entsprechen dabei den jeweils korrekten Richtungen. Es wird empfohlen, die Richtungs-Pfeile wie bei einer Uhrzeit zu lesen und anzugeben, z.B. nicht einfach "links" sondern "links 11 Uhr" bei einem "unklaren Links". Die jeweilige Kilometrierung wird sowohl in Gesamt-Kilometern wie auch Abschnittskilometern angegeben. Zur besseren Orientierung werden ab und an markante Details wie Ortsschilder, Gebäude oder Bildern von örtlichen Gegebenheiten aufgeführt. Details - wie man ein Roadbook richtig liest, erhalten die Teilnehmer mit den Nennungsunterlagen sowie als Kurz-Lehrgang bei der Dokumenten- und technischen Abnahme.

Ein Street-Roadbook ist lediglich eine Anleitung in Textform, wie ein Teilnehmer zum nächsten CP gelangt. Ein Street-Roadbook wird immer dann angewandt, wenn ein Abschnitt schnell bewältigt werden muss oder keine Alternativ-Strecken möglich sind.
16 | Bordkarten / Virtueller Laufzettel
16.01 | Bordkarten / Virtueller Laufzettel
Zu jedem Etappenstart wird eine tägliche Bordkarte ausgegeben, die quasi als "Tages-Ausweis" für das teilnehmende Team gilt. Jeder Teilnehmer hat seine Startnummer sowie Namen vor dem Start selbst einzutragen.

Die Bordkarte muss jeweils an einem CP oder VCP vorgelegt werden, dieser quittiert dies mit einem Stempel. Steht eine Aufgabe an, muss die Bordkarte vor Erledigung beim entsprechenden CP abgegeben werden. Ist die Aufgabe erledigt, trägt der CP die erreichte Punktzahl auf die Bordkarte ein und gibt diese an den Teilnehmer zurück. Ein Teilnehmer kann erst in einen neuen Streckenabschnitt starten, wenn er die Bordkarte wieder in seinen Händen hält.

Die Bordkarte muss im finalen Etappenziel dem Ziel-Personal ausgehändigt werden. Eine Etappe gilt erst dann als abgeschlossen, wenn das Ziel-Personal den Erhalt der Bordkarte quittiert. Diese Quittung muss bis zum Ende der Veranstaltung für eventuelle Proteste des Teilnehmers (siehe Punkt 18.0) aufbewahrt werden. Proteste, die die Bordkarte betreffen und nicht durch die Quittung belegt werden können, werden nicht durch die Organisation als Solche anerkannt.

Geht eine Bordkarte verloren oder kann aus anderen Gründen nicht am Ziel abgegeben werden, gilt die Etappe als nicht gefahren. Finden sich Manipulationen auf der Bordkarte, kann ein Team umgehend disqualifiert werden. In diesem Fall entscheidet die Rennleitung und wird die Entscheidung über ein öffentliches Bulletin bekannt geben.

VCP, CP und Rennleitung verfügen zudem über einen virtuellen Laufzettel, auf dem in Echtzeit während der Etappe alle zur Wertung relevanten Plus- und Minuspunkte vermerkt werden. Nachträgliche Minuspunkte, z.B. durch eine nachträgliche Bestrafung, werden ebenfalls auf dem virtuellen Laufzettel vermerkt. Offensichtliche Punkte müssen am Ende einer Etappe zwischen Bordkarte und Laufzettel identisch sein. Ergibt sich eine Abweichung, wird die Rennleitung den Sachverhalt klären und dem Teilnehmer das Ergebnis mitteilen. Treten Abweichungen zu ungunsten des Teilnehmers auf, muss der Teilnehmer diese umgehend über einen Protest (siehe Punkt 18.0) der Organisation mitteilen. Ein Protest wird maximal bis 30 Minuten nach Aushang der Tageswertung angenommen und danach nicht mehr berücksichtigt.
17 | Protest
17.01 | Protest
Bestehen Unstimmigkeiten zwischen Organisation und Teilnehmer, z.B. durch widersprüchliche Angaben zwischen Bordkarte und virtuellem Laufzettel oder Probleme mit der Tageswertung, hat der Teilnehmer das Recht einen Protest einzureichen. Dieser muss schriftlich mit kurzer Begründung des Protestes ausschliesslich der Rennleitung übergeben werden. Ein Protest gegenüber Rallye-Personal z.B. eines CP wird nicht anerkannt. Ein Protest wird nur bis maximal 30 Minuten nach Aushang der Tageswertung anerkannt, danach gilt die Tageswertung als einstimmig akzeptiert.
18 | Unsportliches Verhalten
18.01 | Unsportliches Verhalten
Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam unsportlich verhalten, werden nach dem Ermessen der Rennleitung bestraft. In groben Fällen kann die Organisation eine Disqualifikation des Teilnehmers vornehmen.
19 | Auslegung des Reglements
19.01 | Auslegung des Reglements
Der Rennleiter ist für die Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Reglements während der Veranstaltung zuständig. Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird von der Rennleitung untersucht und endgültig entschieden.
20 | Offizielle Rallye-Sprache
20.01 | Offizielle Rallye-Sprache
Die offizielle Amtssprache der Rallye ist Deutsch. Das Reglement ist in deutscher Sprache bindend. Proteste müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Für Probleme, die durch falsche Übersetzung des Reglements, Missverständnissen aufgrund der Sprache oder sonstigen Sprach-Barrieren auftreten übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
21 | Haftung
21.01 | Haftung der Teilnehmer
Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge sowohl tagsüber als auch nachts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
21.02 | Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
Jeder Teilnehmer (Fahrer/Beifahrer) erklärt mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Sponsorenaufkleber entstehen.

Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des teilnehmenden Fahrzeugs, erklären diese mit Abgabe der Nennung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs einverstanden erklärt. Dafür muss eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Fehlt diese Genehmigung, wird eine Erlaubnis zum Start verweigert.
21.03 | Haftung bei Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.
Änderungen werden durch gelbe Bulletins sowie die Änderung des Datums (mit Auflistung der vorgenommenen Änderungen) bekannt gegeben. Es gilt die finale Version des Veranstalters mit spätestem Datum vom 15.08.2023.

Bispingen, den 01.12.2022